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Besteuerung von im Ausland lebenden Rentnern

Überweisung der Rente ins Ausland kann für viele italienische Rentner, die eine günstigere Besteuerung als in Italien wünschen, eine attraktive Option sein. Es ist jedoch wichtig, die Anknüpfungskriterien für die Besteuerung von Renteneinkünften aus italienischen Quellen für im Ausland lebende Rentner zu kennen. Darüber hinaus gibt es Unterschiede in der Behandlung von öffentlichen und privaten Renten, wie z. B. im Fall von INPS- und INPDAP-Rentner.

eine angemessene Besteuerung zu planen und das Risiko von Fehlern zu minimieren, ist es wichtig, die Bruttorente zu beantragen und die Gutschrift desselben im Ausland durch das INPS. Auf diese Weise ist es möglich, die verschiedenen Besteuerungsoptionen zu bewerten und die für die eigenen Bedürfnisse vorteilhafteste zu wählen.

Außerdem ist es wichtig beachten Sie die Vorsichtsmaßnahmen, die Sie vor einem Umzug ins Ausland treffen müssen mit seiner italienischen Rente. Oftmals können nämlich falsch verbreitete Informationen zu Fehlern führen und Risiken von Steuerstrafen. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich auf erfahrene Fachleute im Bereich der Steuerplanung für im Ausland lebende Rentner zu verlassen und sich persönlich beraten zu lassen.

Viele italienische Rentnerinnen und Rentner haben Mühe, über die Runden zu kommen, während andernorts, wie in einer AlbanienKanarische Inseln oder Thailand, Mit tausend Euro im Monat kann man gut leben. Wenn Sie als Rentner einen Umzug ins Ausland in Erwägung ziehen, müssen Sie unbedingt auf das einzuhaltende Verfahren achten, um unangenehme steuerliche Folgen zu vermeiden.

In diesem Artikel werden wir das Verfahren für die Verlegung des Wohnsitzes als Rentner ins Ausland, die steuerlichen Vorteile die erreicht werden können, und die Risiken, die entstehen, wenn die richtigen Verfahren nicht eingehalten werden. Außerdem, die Ergebnisse zu prüfen die von der Kommission durchgeführt werden könnenBundessteuerbehörde.

Um Risiken und Komplikationen zu vermeiden, ist es ratsam, sich auf erfahrene Fachleute im Bereich der Verlegung des Wohnsitzes als Rentner ins Ausland zu verlassen und sich persönlich beraten zu lassen. Am Ende des Artikels finden Sie den Link, über den Sie mich für eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung direkt kontaktieren können.

 

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Die Besteuerung von Renteneinkünften von im Ausland lebenden Rentnern

Wenn man sich für einen Umzug ins Ausland entscheidet, muss man die wichtigen steuerlichen Folgen bedenken. Präsidialdekret Nr. 917/86 (TUIR), Artikel 3, legt die Steuervorschriften für in Italien ansässige und nicht ansässige Personen fest (Ausnahme für Personen, die nach Albanien ziehen).

In Italien steuerlich ansässige Personen müssen alle Einkünfte erklären, wo auch immer hergestellt, nach dem Prinzip der 'weltweite Besteuerung'. Im Gegensatz dazu müssen Gebietsfremde nur die in Italien erzielten Einkünfte erklären (außer in den Fällen, die in den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und verschiedenen ausländischen Staaten vorgesehen sind). Daher ist es wichtig zu wissen, wie man im Ausland als steuerlich ansässig gilt.

Um für steuerliche Zwecke als im Ausland ansässig zu gelten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein (gemäß Artikel 2 des TUIR):

  • nicht mehr als die Hälfte des Jahres (d. h. 183 Tage in Normaljahren, 184 Tage in Schaltjahren) im Melderegister für Personen mit Wohnsitz in Italien eingetragen gewesen zu sein, bei gleichzeitiger Anmeldung bei A.I.R.E. (Register der im Ausland ansässigen Italiener);
  • Sie haben sich nicht mehr als die Hälfte des Jahres in Italien aufgehalten;
  • Sie haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht länger als die Hälfte des Jahres in Italien.

Fehlt auch nur eine dieser Bedingungen, gilt man als in Italien steuerlich ansässig. Außerdem gilt nach italienischem Recht bis zum Beweis des Gegenteils als in Italien ansässig, wer italienischer Staatsbürger ist und aus den Registern der Wohnbevölkerung gestrichen wurde und in Staaten oder Gebiete mit einer privilegierten Steuerregelung ausgewandert ist (Artikel 2, Absatz 2-bis des TUIR). Diese Gebiete werden durch das Dekret des Finanzministers vom 4. Mai 1999 und spätere Änderungen und Ergänzungen bestimmt.

 

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Besteuerung von Renteneinkünften nach nationalem Recht

Das italienische Recht regelt die Besteuerung von Renteneinkünften, die von italienischen Einrichtungen gezahlt werden. Im Allgemeinen unterliegen diese Einkünfte der Besteuerung in Italien, unabhängig vom steuerlichen Wohnsitz des Rentners. Die Besteuerung erfolgt durch die Anwendung einer Quellensteuer, die von der Rentenversicherung bei der Auszahlung der Rente erhoben wird.

Es gibt jedoch Ausnahmen, die im Gesetz vorgesehen sind die eine Befreiung von der italienischen Quellensteuer auf die an einen Expatriate gezahlte Rente ermöglichen. Um von dieser Erleichterung zu profitieren ist es notwendig, die im italienischen Recht vorgesehenen Verfahren zu befolgen und die Doppelbesteuerungsabkommen, die Italien mit verschiedenen ausländischen Staaten geschlossen hat. Auf diese Weise können Sie die Zahlung von Steuern in Italien vermeiden und Ihre Rente ausschließlich in dem Land besteuern lassen, in dem Sie steuerlich ansässig sind.

Das italienische Recht sieht Folgendes vor:

  • Renten, die an nicht im italienischen Staat ansässige Personen von im Staatsgebiet ansässigen Einrichtungen oder von Betriebsstätten in diesem Gebiet gezahlt werden, sind in der Regel in Italien steuerpflichtig.
  • Personen, die ihren Wohnsitz nicht im italienischen Staatsgebiet haben, sind ebenfalls verpflichtet, die regionale und kommunale zusätzliche IRPEF zu zahlen. Dies ist der Fall, wenn im Bezugsjahr die IRPEF nach Abzug aller fälligen Abzüge und Steuergutschriften für im Ausland erwirtschaftete Einkünfte, die dem Steuerabzug unterworfen wurden, fällig ist.

Im Allgemeinen unterliegt ein Rentner, der eine Rente aus Italien bezieht und ins Ausland zieht, der Einkommensbesteuerung in Italien (Quellenstaat). In der Folge unterliegen diese Einkünfte auch der Besteuerung im Staat des steuerlichen Wohnsitzes. Dies ist der allgemeine Grundsatz der gleichzeitigen Besteuerung von Renteneinkünften Deshalb ist es wichtig, dass wir schnell mit den Register der im Ausland ansässigen Italiener (A.I.R.E.)

Die Besteuerung von Einkünften aus der privaten Altersvorsorge für den im Ausland lebenden Rentner in einem Abkommensstaat mit Italien ist in Artikel 18 der von Italien nach dem OECD-Modell abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Dieser Artikel legt die Anknüpfungskriterien für die Besteuerung privater Renteneinkünfte fest, die sich aus der Ausübung von Arbeitstätigkeiten für "private" Einrichtungen ergeben. Für den Fall, dass ein Rentner, der dauerhaft ins Ausland verzogen ist, private Renteneinkünfte aus einer italienischen Quelle bezieht und die Voraussetzungen für einen steuerlichen Wohnsitz im Ausland nachgewiesen hat, sieht Artikel 18 des OECD-Musterabkommens Folgendes vor:

Art. 18 OECD-Muster - Private Altersvorsorge
"Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person als Gegenleistung für eine frühere Tätigkeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden."

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Artikel 18 der OECD-Konventionen sieht vor, dass die Die Renten des privaten Sektors werden nur in dem Staat besteuert, in dem der Rentner steuerlich ansässig ist, unabhängig davon, in welchem Land er/sie gearbeitet und die Rentenvoraussetzungen erfüllt hat. Um diese Regel anwenden zu können, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich:

  1. Der Rentner muss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen.
  2. Der Rentner muss eine "private" Rente aus Italien beziehen.
  3. Der Rentner muss in ein Land ziehen, mit dem Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, das die Bestimmungen von Artikel 18 des OECD-Musters vorsieht.

Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann dem Rentner die Bruttorente im Ausland angerechnet werden und genießen die Befreiung von der italienischen Steuer auf Renteneinkünfte. Um diesen wichtigen Steuervorteil nutzen zu können, muss das Verfahren für die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland daher unbedingt korrekt eingehalten werden.

 

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Besteuerung der Rente des italienischen öffentlichen Dienstes für den im Ausland lebenden Rentner in einem Abkommensland mit Italien

Die Italienische Rentnerin der eine öffentliche Rente bezieht, muss dieses Einkommen im Allgemeinen in seinem Herkunftsland (Italien) versteuern. Wenn der Rentner jedoch in einem Abkommensland mit Italien wohnt, Artikel 19 Absatz 2, von OECD-Übereinkommen sieht vor, dass die Einkünfte aus der staatlichen Rente nur in dem Staat zu versteuern sind, in dem der Rentner steuerlich ansässig ist.

Darüber hinaus enthält der Artikel eine Schutzklausel, die besagt, dass, wenn die staatliche Rente im Staat des steuerlichen Wohnsitzes zu einem niedrigeren Satz als in Italien besteuert wird, muss der Rentner die Differenz an den italienischen Fiskus zahlen.

Daher muss der Rentner auch in diesem Fall prüfen, ob die Bedingungen der Vereinbarung erfüllt sind, um in den Genuss der Steuerbefreiung oder -ermäßigung für die staatliche Rente zu kommen.

Art. 19(2) OECD-Muster - Öffentliche Renten
"a) Renten, die von einem Staat oder einer seiner politischen oder administrativen Untergliederungen oder Gebietskörperschaften (im Falle Italiens) oder von einer seiner Gebietskörperschaften (im Falle Frankreichs) entweder unmittelbar oder durch Entnahme aus von ihnen geschaffenen Fonds an eine natürliche Person als Gegenleistung für Dienste gezahlt werden, die sie diesem Staat oder dieser Untergliederung oder Gebietskörperschaft geleistet hat, können nur in diesem Staat besteuert werden.
(b) Diese Renten sind jedoch nur dann in dem anderen Staat steuerpflichtig, wenn der Empfänger in diesem Staat ansässig ist und die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzt, ohne die Staatsangehörigkeit des Staates zu besitzen, aus dem die Renten stammen".

Rentner, die in der italienischen öffentlichen Verwaltung gearbeitet haben (ehemalige Inpdap-Rentner) und ins Ausland umgezogen sind, können nicht ausschließlich im Wohnsitzland besteuert werden, wie dies bei Rentnern des Privatsektors der Fall ist.

In diesem Fall unterliegen die Ex-Inpdap-Rentner einer Doppelbesteuerung: der ihres Wohnsitzlandes und der in Italien einbehaltenen Steuern.

Diese Ungleichbehandlung sollte von der Regierung behoben werden, da sie als diskriminierend angesehen werden könnte.

Da es sich jedoch um eine konventionelle Bestimmung handelt, würde die Änderung ein Handeln auf OECD-Ebene erfordern, was eine Änderung ohne kollektive Maßnahmen sehr schwierig macht.

 

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Verfahren zur Erlangung der italienischen Rentensteuerbefreiung

Der INPS-Rentner des privaten Sektors der ins Ausland zieht, kann die Befreiung von der Quellensteuer in Italien auf seine Rente beantragen. Auf diese Weise vermeidet er die Doppelbesteuerung und kann eine Steuererleichterung für seine italienische Rente beantragen. Artikel 18 des OECD-Musters sieht vor, dass diese Einkünfte der ausschließlichen Besteuerung in dem Land unterliegen, in dem Steuersitz, oder dass die günstigste steuerliche Behandlung gilt, z. B. Besteuerung in Italien nur bei Überschreiten bestimmter Freigrenzen.

Um die Anwendung von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens zu erreichen, der italienische Rentner muss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen und erhalten eine "private" Rente aus Italien. Darüber hinaus, in ein Land wie Albanien umziehen muss, mit dem Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat die den Bestimmungen des OECD-Modells entspricht. Schließlich muss er einen besonderen Antrag beim INPS stellen, um die Anrechnung seiner Bruttorente zu beantragen.

Der Antrag auf Anrechnung der Rente vor der italienischen Besteuerung kann bei der INPS-Stelle gestellt werden, die die ausgezahlte Leistung verwaltet, unter Verwendung des auf der INPS-Website verfügbaren Formulars. Das Modul ist in vier Versionen verfügbar, in italienischer und ausländischer Sprache, die in der Rubrik Formulare > Internationale Übereinkommen auf der INPS-Website.

Adresse für Erstattungsanträge

Die Adressen für die Beantragung der Erstattung italienischer Steuern für frühere Jahre hängen von dem Land ab, in dem der Rentner wohnt. In der Regel muss der Antrag beim Finanzamt des Landes gestellt werden, in dem der Rentner steuerlich ansässig ist. Es ist jedoch immer ratsam, die spezifischen Verfahren des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, zu prüfen, indem Sie die lokale Steuerbehörden oder die Website des INPS. Außerdem ist zu beachten, dass der Zeitrahmen für die italienische Steuererstattung je nach Wohnsitzland und den entsprechenden Verwaltungsverfahren variieren kann.

OPERATIVES ZENTRUM DER STEUERBEHÖRDE VON PESCARA, VIA RIO SPARTO 21, 65100 PESCARA

Der Antrag auf Erstattung muss von der Verwirkungsfrist von 48 Monaten ab dem Datum der Einbehaltung der Steuer (Artikel 37 und 38 des Präsidialerlasses Nr. 602/73). Der Antrag auf Erstattung der einbehaltenen Steuer muss zwingend enthalten:

  • L'Wohnsitzbescheinigung für steuerliche Zwecke im Ausland, ausgestellt von der zuständigen Steuerbehörde, sowie
  • Die Erklärung über das Vorliegen sonstiger im Übereinkommen vorgesehener besonderer Bedingungen.

 

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Schlussfolgerungen und Online-Steuerberatung

Wie wir bereits gesehen haben, Sie können Ihre Rente im Ausland genießen, ohne in Italien Steuern zu zahlen, aber nur unter Einhaltung der spezifischen Vorschriften. Wenn Sie einen Umzug ins Ausland planen und eine gezielte Steuerplanung durchführen wollen, Ich empfehle Ihnen, einen auf diesem Gebiet erfahrenen Buchhalter zu konsultieren.

Das Risiko, Fehler zu machen, ist hoch, und Sie können sanktioniert werden. die vermieden werden könnten. Die Steuerbehörde (Internal Revenue Service) hat ihre Kontrollen in den letzten Jahren intensiviert, um insbesondere diejenigen zu ermitteln, die die Vorschriften über die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland nicht korrekt anwenden oder die die Übertragung zum alleinigen Zweck der Steuerhinterziehung. Vor allem irreguläre Situationen sind häufig mit starken Bindungen an Italien verbunden, z. B. mit dem Besitz von Immobilien in Italien, Geldtransfers aus dem Ausland nach Italien oder Aufenthalten in Italien während eines großen Teils des Jahres.

Es ist wichtig, die Vorschriften zu kennen und sich auf erfahrene Berater zu verlassen der Ihnen je nach Ihrer persönlichen Situation die richtigen Lösungen aufzeigen kann. Im Falle einer Prüfung durch die Agentur ist es wichtig, dass über eine Personalakte verfügen, die alle notwendigen Informationen enthält, um Beweisen Sie die Richtigkeit Ihrer Entscheidungen und die Einhaltung der Steuervorschriften. Falls Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns über den Online-Steuerberatungsdienst zu kontaktieren.

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